
Der BGH hat mit Urteil vom 9. Juli 2015 (I ZR 46/12 – Die Realität II) entschieden, dass die Verlinkung eines auf einer Online-Videoplattform verfügbaren Werkes unter Verwendung der sog. Framing-Technik grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellt – jedenfalls dann nicht, wenn die urheberrechtlich geschützten Inhalte
mit Zustimmung des Rechteinhabers auf der Videoplattform eingestellt wurden.
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